Eine Frau in einem Gerichtssaal hält Dokumente in den Händen

Im Einsatz für Gerechtigkeit

Auch in der Rechtsprechung und Justiz bringen sich viele Ehrenamtliche in die Gesellschaft ein. Bei Gericht sind sie als Laienrichterinnen und -richter an Verfahren beteiligt. Als ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen sie hilfsbedürftige Erwachsene dabei, ihre Angelegenheiten zu regeln. Freiwillige Helferinnen und Helfer beraten außerdem Opfer von Kriminalität. In der Straffälligenhilfe besuchen sie Gefangene oder gestalten deren Freizeit mit.

Ehrenamt am Gericht

In den bayerischen Gerichten wirken Ehrenamtliche auf unterschiedliche Weise an Verfahren mit: als ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit Stimmrecht sowie als Schöffinnen und Schöffen in Strafgerichten.

Ehrenamtliche Betreuung

Wenn Erwachsene wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, bestellt das Betreuungsgericht am Amtsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer für sie. Oft wird diese verantwortungsvolle Rolle von Ehrenamtlichen übernommen.

Opferhilfe

Der Weiße Ring ist ein gemeinnütziger Verein, bei dem Opfer von Kriminalität und ihre Angehörigen Hilfe bekommen – etwa durch persönliche Unterstützung, durch Beratung am Telefon oder online. Mit rund 400 Außenstellen und mehreren Tausend Ehrenamtlichen ist der Weiße Ring im gesamten Bundesgebiet erreichbar. Der damit deutschlandweit größte Opferhilfeverein tritt auch öffentlich für die Interessen der Betroffenen ein, bietet Weiterbildungen an und unterstützt die Vorbeugung von Kriminalität. 

Justizvollzug und Straffälligenhilfe

Ehrenamtliche helfen im Justizvollzug, persönliche Probleme von Gefangenen abzumildern, sie in ihrer Berufsbildung und Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und sie auf ihre Haftentlassung vorzubereiten. Freiwillige ab 21 Jahren können Gruppen mit Freizeitangeboten betreuen oder auch eine beratende Einzelbetreuung übernehmen.