Mitteilung
Ukraine-Hilfe
Ausweitung der Bayerischen Ehrenamtsversicherung
Die Bayerische Ehrenamtsversicherung umfasst eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung. Sie ist antrags- und beitragsfrei. Diese Versicherung gilt ab sofort und zunächst bis zum 30. September 2022 auch für Hilfstransporte und Hilfsfahrten bis an die ukrainische Grenze.
Zur Pressemeldung der bayerischen Sozialministerin Ulrike Scharf
Die Versicherungskammer Bayern ist Partner der Bayerischen Staatsregierung bei der Umsetzung der Bayerischen Ehrenamtsversicherung und unterstützt ehrenamtlich Tätige damit aktiv in ihrem gesellschaftlichen Engagement. Auskünfte zum Versicherungsschutz gibt die Versicherungskammer Bayern unter der zentralen Telefonnummer (089) 21 603 777.