Bewilligungsbescheid

Der Bewilligungs- oder Zuwendungsbescheid ist die verbindliche schriftliche Zusage des Zuschussgebers bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel. Er legt die zuschussfähigen Kosten (Gesamtausgaben), den maximalen Betrag der gewährten Zuwendung und dessen Zweckbestimmung fest und enthält:

  • Regelungen für Über-/Unterschreitungen der Gesamtausgaben bzw. einzelner Posten sowie für die zeitliche Verwendung und den Abruf der Gelder,
  • Hinweise und Fristen zur Einreichung des →Verwendungsnachweises,
  • Anlagen zum Vertrag (eigene Bedingungen des Zuschussgebers, z.B. über Werbemaßnahmen, Verwertungsrechte, illegale Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen etc. ),
  • Landeshaushaltsordnung,
  • allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung,
  • Formulare für den Mittelabruf,
  • Formulare für den Verwendungsnachweis.

Vor Erteilung des Bewilligungsbescheids dürfen keine in Zusammenhang mit dem beantragten Zuschuss stehenden Ausgaben getätigt werden. Ein schriftliches Vorab-Einverständnis des Zuschussgebers ermöglicht, das Projekt schon vorher zu beginnen, sagt jedoch nichts über die Zuschussgewährung aus. Auch liegt es im Ermessen des Zuschussgebers, einen Abschlag auf zu erwartende Zuschüsse zu gewähren.


 

zurück zur Übersicht