Bürgerinitiativen

Unter Bürgerinitiativen versteht man Gruppen, die im Vergleich zu Parteien oder Verbänden eher flüchtig und informell organisiert sind. Sie verfolgen ein konkretes Ziel (etwa die Verhinderung einer Mülldeponie) und lösen sich auf, wenn dieses Ziel erreicht ist oder endgültig nicht mehr verwirklicht werden kann. Bürgerinitiativen sind meist spontane Zusammenschlüsse, die sich aufgrund von Belangen von Bürgerinnen und Bürgern bilden, die zum Beispiel von politischen Entscheidungen unmittelbar berührt und betroffen sind. Durch diese Authentizität der Anliegen gewinnen Bürgerinitiativen nicht selten politischen Einfluss. Durch ihr zum Teil unkonventionelles Auftreten können sie, zumindest zeitweise, eine große öffentliche und medial beachtete Macht ausüben. Da sich Bürgerinitiativen auf eng begrenzte Probleme konzentrieren, werden sie auch als Ein-Punkt-Bewegungen bezeichnet.

Ihre Hoch-Zeit hatten Bürgerinitiativen vor allem in den an die 1968er Studentenbewegung anschließenden sozialen Bewegungen. Sie galten gerade wegen ihrer lockeren Organisationsform als wesentlicher Gegenpol zu den als verkrustet empfundenen Strukturen der traditionellen politische Interessensvertretung und Lobbyarbeit. Dennoch bildeten sich im Lauf der Zeit auch allgemeinere Zielvorstellungen von Bürgerinitiativen aus, zum Beispiel ein umfassender Tier- oder Umweltschutz, die eine dauerhaftere Form der Organisation notwendig machten. In diesem Zusammenhang gründete sich 1972 der BBU (der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz), dessen Existenz schon auf eine eingetretene Normalisierung der Initiativen in Richtung Vereins- und Verbandsstrukturen hinweist.

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