Bürgerstiftung

Stiften ist "in". Täglich werden neue Stiftungen gegründet. Aktuell bestehen in Deutschland rund 20.000 Stiftungen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Neugründungen erheblich gestiegen. Die neu erwachte Stiftungsfreudigkeit hat viele Ursachen. Niemals wurden in Deutschland so große Vermögenswerte vererbt wie heute. Die Schätzungen liegen zwischen 100 und 200 Mrd. € jährlich. Immer mehr Menschen haben keine direkten Nachfahren oder Ehepartner mehr, und auch wenn Kinder da sind, werden zum Teil erhebliche Summen für gemeinnützige Zwecke vermacht. Auch für jene, die noch nicht an ihr Testament denken, gibt es gute Gründe, Stifter zu werden: Mit der Verabschiedung des →Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements können Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung seit 1.1.2007 ohne Beschränkung auf das Gründungsjahr bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. € verteilt auf 10 Jahre steuerlich geltend gemacht werden; der pauschale Sonderausgabenabzugsbetrag von 20.450 € für Spenden an Stiftungen ist entfallen, dafür wurde die Höchstgrenze für den Spendenabzug auf einheitlich 20 % der Gestamteinkünfte bzw. 0,4 % der gesamten Umsätze zzgl. der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter angehoben. Durch die Einführung dieses Gesetzes erreichte Deutschland das Spitzenfeld der stiftungsfreundlichsten Länder Europas. Weitere Verbesserungen für die Arbeit von Stiftungen wurden mit dem →Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes beschlossen, das seit 1.1.2013 gilt: Die Gemeinnützigkeit wird seitdem per Verwaltungsakt zuerkannt; die freie Rücklage kann innerhalb der zwei Folgejahre nachgeholt werden; zeitnah zu verwendende Mittel wie Vermögenserträge und Spenden können innerhalb von drei Jahren (vorher zwei) ausgeschüttert werden; neu gegründete Stiftungen haben die Möglichkiet, Erträge und Gewinne in den ersten vier Jahren (vorher drei) zum Aufbau des Stiftungskapitals zu nutzen; gemeinsam veranlagte Ehepaare können Einlagen in den Vermögensstock einer Stiftung bis zu einem Freibetrag von 2 Mio. € gemeinsam steuerlich geltend machen. 

Bürgerstiftungen sind eine neue Organisationsform gemeinnützigen Engagements. Obwohl das Konzept der Bürgerstiftung ("Community Foundation") in der anglo-amerikanischen Welt eine lange Tradition besitzt, hat es erst in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend Interesse gefunden. Als eine Stiftung "von den Bürgern für die Bürger" ist eine Bürgerstiftung ein wirksamer Katalysator Bürgerschaftlichen Engagements. Aufgrund ihrer finanziellen und politischen Unabhängigkeit sind Bürgerstiftungen wie kaum eine andere Institution in der Lage, eine große Vielfalt gemeinnütziger Aktivitäten in einem Gemeinwesen zu fördern, drängende soziale Probleme zu bekämpfen oder ganz einfach die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen. Eine Bürgerstiftung ist nicht die Aktion eines einzelnen Stifters, sondern der Zusammenschluss vieler Bürger, die mit ihrem Teil zum Stiftungsvermögen beitragen. Meist operieren Bürgerstiftungen im lokalen oder regionalen Wirkungsraum.

Die Initiative Bürgerstiftungen ist Mitglied im Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V.

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