Finanzierungsarten

Die öffentliche Förderung unterscheidet verschiedene Finanzierungsarten:

  • Bei der Festbetragsfinanzierung werden feste Beträge zu bestimmten Kostenarten (z.B. Personal- oder Sach- oder Betriebskosten) oder den Gesamtkosten (Haushaltstitel) als Zuschuss gewährt. Damit ist aber noch keine Regelung darüber getroffen, was mit den Zuschüssen geschieht, wenn die Erlöse bzw. Einnahmen unerwartet hoch sind, d.h. der Empfänger einen Überschuss erzielt. Festbetragsfinanzierung ist in der Regel dauerhaft angelegt und findet im Rahmen der institutionellen Förderung statt.
  • Die Fehlbedarfsfinanzierung deckt nur diejenigen Kosten ab, die vom Antragsteller nicht erwirtschaftet oder in Form anderer Zuschüsse erzielt werden können. Nicht verbrauchte Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden. Sie ist die gängige Form der Projektfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses kann durch Angabe einer Maximalbegrenzung festgelegt sein.
  • Ähnlich ist die Defizitgarantie oder Ausfallbürgschaft, die vor allem bei Veranstaltungen mit schwer abwägbaren Faktoren (z.B. Regenrisiko bei Open-Air-Veranstaltungen) zum Tragen kommt. Hier geht der Antragsteller davon aus, dass unter normalen Umständen die Finanzierung gesichert ist und der Zuschuss nur bei Eintreten des Risikofalles benötigt wird.
  • Bei der Anteilsfinanzierung wird ein festgelegter prozentualer Anteil an den als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtkosten übernommen.
  • Bei der Vollfinanzierung werden alle zuwendungsfähigen Kosten vom Zuschussgeber übernommen (diese Ausnahmen findet man hauptsächlich bei kommunalen Eigenbetrieben).

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