Förderung des Ehrenamtes

Die Förderung des Ehrenamtes ist in Bayern als Staatsziel in der Verfassung verankert. In Art. 121 heißt es dort: "Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl."
Ziel ist es, eine dauerhafte Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement zu fördern, die Menschen für das Thema zu sensibilisieren un ihren Einsatz angemessen zu würdigen. Dafür wurden bereits Methoden und Instrumente wie die →Aufwandsentschädigung, →Freistellung, →Ehrenamtskarte, →Ehrenamtspauschale oder anderen Formen der →Anerkennung geschaffen.
Darüber hinaus gibt es Forderungen der Verbände, Organisationen und Institutionen, die derzeit auf politischer Ebene diskutiert werden:

  • Ehrenamtlich aktiven Bürgern sollte ein gewisser steuerlicher Freibetrag, ähnlich dem Kinderfreibetrag, aber in geringerer Höhe, gewährt werden. Diese Forderung wurde z.T. durch die Einführung der →Ehrenamtspauschale umgesetzt; allerdings kann der Freibetrag nur für entsprechende Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit in Anspruch genommen werden.
  • Freiwilliges Engagement sollte als festgesetzte Pauschalzeit auf den Rentenanspruch angerechnet werden können.
  • Arbeitslose, die sich z.B. in der Kultur oder im Umweltschutz engagieren, sollten die Möglichkeit erhalten, diese Zeiten als Praktikum anerkennen zu lassen.
  • Arbeitnehmer sollten für ehrenamtliche Tätigkeiten freigestellt werden können, beispielsweise 10 Stunden/Jahr für freiwillige Vorstandsarbeiten.
  • Gefordert wird weiterhin die Gleichbehandlung ehrenamtlicher Tätigkeiten, so werden z.B. im Bereich Sport und Sicherheit (freiwillige Feuerwehren) die Kosten für Sachaufwendungen und Weiterbildung der Mitarbeiter in großem Umfang vom Staat getragen, in anderen ehrenamtlichen Bereichen dagegen nicht.

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