Förderverein

Fördervereine sind Organisationen, die nicht unmittelbar selbst tätig werden, sondern nur indirekt das Handeln einer anderen gemeinnützigen Institution (öffentliche Einrichtung, →Verein usw.) fördern. Auch sie können als gemeinnützig (→Gemeinnützigkeit) anerkannt werden, denn die Abgabenordnung (AO) beschreibt in § 58 auch folgende gemeinnützige Zwecke:

  • die Beschaffung von (Geld-)Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften (Fördervereine, Spendensammelvereine);
  • die teilweise Zuwendung eigener (Geld-)Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften;
  • das Zur-Verfügung-Stellen von eigenen Arbeitskräften einschließlich von Arbeitsmitteln an andere für steuerbegünstigte Zwecke;
  • die Überlassung von eigenen Räumen; bspw. Veranstaltungsräume an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke;
  • die teilweise oder ganze Zuführung eigener Mittel in eine Rücklage, soweit dies erforderlich ist, um die steuerbegünstigten Zwecke nachhaltig erfüllen zu können.

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