Förderverein
Fördervereine sind Organisationen, die nicht unmittelbar selbst tätig werden, sondern nur indirekt das Handeln einer anderen gemeinnützigen Institution (öffentliche Einrichtung, →Verein usw.) fördern. Auch sie können als gemeinnützig (→Gemeinnützigkeit) anerkannt werden, denn die Abgabenordnung (AO) beschreibt in § 58 auch folgende gemeinnützige Zwecke:
- die Beschaffung von (Geld-)Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften (Fördervereine, Spendensammelvereine);
- die teilweise Zuwendung eigener (Geld-)Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften;
- das Zur-Verfügung-Stellen von eigenen Arbeitskräften einschließlich von Arbeitsmitteln an andere für steuerbegünstigte Zwecke;
- die Überlassung von eigenen Räumen; bspw. Veranstaltungsräume an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke;
- die teilweise oder ganze Zuführung eigener Mittel in eine Rücklage, soweit dies erforderlich ist, um die steuerbegünstigten Zwecke nachhaltig erfüllen zu können.