Juristische Person

Juristische Personen unterscheiden sich von den "natürlichen Personen" dadurch, dass der einzelne Mensch zugunsten von Vertretungsorganen – wie z.B. der Mitgliederversammlung und dem Vorstand eines Vereins oder der Gesellschafterversammlung und dem Geschäftsführer einer GmbH – zurücktritt. Die Organe handeln im Namen der juristischen Person und nicht in Vertretung für diese. Die Organe haften auch, jedoch nicht, wenn einzelne Personen – z.B. der Vereinsvorstand – fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Juristische Personen können im Namen der →Körperschaft Rechtsgeschäfte tätigen, klagen und verklagt werden. Die juristische Person ist von ihren Mitgliedern und deren Bestand losgelöst; sie existiert auch weiter, wenn Mitglieder ausscheiden, wechseln oder neue hinzukommen. Bei der "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" (GbR) als ein Zusammenschluss natürlicher Personen erlischt die juristische Person, wenn ein Mitglied diese kündigt.

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