Kassenprüfer
Kassenprüfer in gemeinnützigen Vereinen sind häufig ehrenamtlich tätig. Sie übernehmen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, da von ihren Berichten z.B. die Entlastung des Vorstands bei der Jahresmitgliederversammlung abhängig ist.
Der ehrenamtliche Kassenprüfer handelt als Beauftragter der Mitgliederversammlung. Er hat alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährdet oder die Vereinsmitglieder schädigen könnte. Er muss die Mitgliederversammlung über wichtige Umstände aufklären und vor besonderen Risiken warnen. Ist z.B. dem ansonsten zuverlässigen ehrenamtlichen Kassenprüfer einmal "entgangen", dass entgegen den Satzungsbestimmungen →Aufwandsentschädigungen an den Vorstand gezahlt worden sind, haftet er der Mitgliederversammlung streng genommen für die Differenz. Ein derartiges Risiko geht jedoch kein ehrenamtliches Vereinsmitglied ein. Um genau dies zu verhindern, hat die Rechtsprechung entschieden, dass dem ehrenamtlich tätigen Kassenprüfer ein Freistellungsanspruch gegen seinen Verein zusteht.
Etwas anderes gilt selbstverständlich dann, wenn das ehrenamtliche Mitglied in Schädigungsabsicht gehandelt oder aber grob fahrlässig alle Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung missachtet hat. Unabhängig von der Qualifikation des eingesetzten Prüfers, ob Profi oder Ehrenamtlicher, kann ein Kassenprüfer keine Verantwortung übernehmen, wenn ihm unvollständige Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, er konnte dies aufgrund seiner Fachkenntnis erkennen. Zu Kassen- oder Rechnungsprüfern sollten niemals Mitglieder aus den Vereinsorganen bestellt werden, denn diesen fehlt die nötige Distanz und Neutralität.