Stundensätze

Oft wird ehrenamtlicher Einsatz durch →Aufwandsentschädigungen honoriert; Voraussetzung ist, dass dies in der Satzung des Vereins ausdrücklich vorgesehen ist oder durch einen Vorstandsbeschluss vereinbart und allen Vereinsmitgliedern bekannt gemacht wurde. Für die Höhe der Stundensätze bei unterschiedlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es keine allgemein verbindlichen Regelungen; sie liegen in der Regel wesentlich niedriger als die Vergütung von hauptamtlichen Kräften. Manche Verbände, Institutionen und Einrichtungen haben feste Stundensätze für Betreuungen, Führungen u.ä. ehrenamtliche Tätigkeiten vereinbart. Wenn auf deren Auszahlung verzichtet wird, können diese bei Förderanträgen zur Berechung der →Eigenleistungen zugrunde gelegt werden. Im Kosten- und Finanzierungsplan tauchen sie auf der Ausgabenseite als Personalkosten auf, müssen auf der Einnahmenseite aber auch unter Eigenleistung verbucht werden. Voraussetzung ist, dass der Zuwendungsgeber diese Form der Eigenleistung anerkennt. Laut Auffassung des Bayerischen Finanzministeriums kann in Anlehnung an Eigenleistungen in der Flurbereinigung ein Stundensatz von 9,60 € angesetzt werden.

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