Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes setzt sich der Bund für bessere Rahmenbedingungen im Bürgerschaftlichen Engagement ein. Es umfasst eine Reihevon Regelungen zum Ehrenamt, so zum Beispiel
die Erhöhung der →Übungsleiterpauschale von 2.100 € auf 2.400 € jährlich
die Erhöhung der →Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 € jährlich
Beschränkung der steuerrechtlichen Haftung für ehrenamtlich Tätige: Wer veranlasst, dass Spendengelder nicht entsprechend den bescheinigten steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Verlängerung der Frist zur zeitnahen Mittelverwendung auf zwei Jahre für gemeinnützige Körperschaften
Zuerkennung der →Gemeinnützigkeit per Verwaltungsakt an Stelle der "vorläufigen Bescheinigung" zur Verbesserung der Rechtssicherheit für Vereine
Neuregelung der Rücklagen und der Vermögensbildung für gemeinnützige Organisationen, um eine höhere Flexibilität und eine nachhaltiger Arbeit zu ermöglichen.