Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes setzt sich der Bund für bessere Rahmenbedingungen im Bürgerschaftlichen Engagement ein. Es umfasst eine Reihevon Regelungen zum Ehrenamt, so zum Beispiel

die Erhöhung der →Übungsleiterpauschale von 2.100 € auf 2.400 € jährlich

die Erhöhung der →Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 € jährlich

Beschränkung der steuerrechtlichen Haftung für ehrenamtlich Tätige: Wer veranlasst, dass Spendengelder nicht entsprechend den bescheinigten steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Verlängerung der Frist zur zeitnahen Mittelverwendung auf zwei Jahre für gemeinnützige Körperschaften

Zuerkennung der →Gemeinnützigkeit per Verwaltungsakt an Stelle der "vorläufigen Bescheinigung" zur Verbesserung der Rechtssicherheit für Vereine

Neuregelung der Rücklagen und der Vermögensbildung für gemeinnützige Organisationen, um eine höhere Flexibilität und eine nachhaltiger Arbeit zu ermöglichen.

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