Übungsleiterpauschale
(in Bearbeitung)
→Aufwandsentschädigungen für bestimmte "begünstigte Tätigkeiten" in einem gemeinnützigen Verein sind seit 01.01.2021 bis zu einer Höhe von 3.000 € im Jahr steuer- und damit auch sozialversicherungsfrei (die sogenannte "Übungsleiterpauschale"). Sie gelten für die
- nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder
- vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten;
- für die nebenberufliche künstlerische Tätigkeit, z.B. als Chorleiter oder Dirigent oder für Lehr- u. Vortragstätigkeiten an Einrichtungen der Erwachsenenbildung, wie Volkshochschulen und Musikschulen, und für
- die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
Bei mehreren nebenberuflichen Tätigkeiten in verschiedenen Vereinen werden die →Aufwandsentschädigungen addiert; sie dürfen die Grenze von 3.000 € nicht überschreiten. Die Tätigkeit wird dann nebenberuflich ausgeübt, wenn sie insgesamt - d.h. auch bei nebenberuflicher Tätigkeit für mehrere Vereine - nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Es können deshalb auch solche Bürger nebenberuflich tätig sein, die keinen Hauptberuf im steuerlichen Sinne ausüben (also Rentner, Studierende, Schüler und Arbeitslose). Nicht begünstigt sind Tätigkeiten im organisatorischen Bereich, z.B. als Vorstand, Hausmeister, Kassierer, Aufbauhelfer bei Veranstaltungen oder Ordnungskraft.
Wie diese steuer- und sozialversicherungsmäßig zu behandeln sind, hängt vom jeweiligen Status des Beschäftigten ab (→Steuern). Die Einnahmen aus der Übungsleiterpauschale können auch zurückgespendet werden (→Rückspende).
Für weitere ehrenamtliche Tätigkeiten, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, gilt die →Ehrenamtspauschale. Informationen zur Abgrenzung gibt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hier bzw. das Bayerische Landesamt für Steuern hier (Unterpunkt: Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit) (Links werden aktualisiert, sobald sie bei den Ministerien verfügbar sind.)