Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer – auch "Mehrwertsteuer" – ist eine Verbrauchssteuer, die vom Endkunden zu tragen ist. Sie gliedert sich in zwei Bereiche:
- Die Vorsteuer, die man an den Lieferanten bezahlt, wenn man einen Rohstoff oder ein Produkt erwirbt oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, und die in der Rechnung enthalten ist.
- Die Umsatzsteuer, die man vom Kunden erhält, wenn ein Unternehmer – das kann auch der Verein oder ein freiberuflicher Künstler sein – ein Produkt an ihn verkauft oder eine Leistung erbringt.
Somit ergibt sich hier eine Differenz zwischen gezahlter Vorsteuer und erhaltener Umsatzsteuer. Diese Differenz stellt gegenüber dem Finanzamt entweder eine Schuld oder ein Guthaben dar. Hat man mehr Geld für Materialien, größere Anschaffungen, Renovierungsarbeiten u.ä. investiert als man durch den Verkauf beispielsweise von Bildern eingenommen hat, dann ergibt dies einen Vorsteuerüberhang. Dieses Geld bekommt man nach der jeweiligen Erklärung (oder Voranmeldung) vom Finanzamt erstattet (Vorsteuerabzug). Hat man aber höhere Einnahmen als Ausgaben - was die Regel ist -, so ergibt sich eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt, die man gleichzeitig mit der Voranmeldung an das Finanzamt abführen muss. Bei einem jährlichen Umsatz von bis zu 17.500 € im vergangenen Jahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € im laufenden Jahr zählt man als "Kleinunternehmer" (§ 19 Umsatzsteuergesetz) und muss keine Umsatzsteuer zahlen. Damit kann man aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das gilt auch, wenn Einrichtungen nach § 4 des Umsatzsteuergesetz befreit sind (s.u.).
Der gemeinnützige Verein kennt aus steuerlicher Sicht vier Betätigungsfelder:
- Der "→Ideelle Betrieb" und
- die "Vermögensverwaltung":
Für diese beiden Bereiche ist keine Umsatzsteuer zu entrichten. - Der "steuerbegünstigte →Zweckbetrieb" wird mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert, und
- der "steuerpflichtige →wirtschaftliche Geschäftsbetrieb" mit dem vollen Steuersatz von 16 %, denn hier tritt man in Konkurrenz zu anderen, nicht steuerbegünstigten Unternehmen.