Vereinssatzung

Die Vereinssatzung verkörpert den Inhalt der Vereinsverfassung, d.h. die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen und Regeln. Eine Vereinssatzung soll kein kompliziertes juristisches Werk sein, sondern von allen Vereinsmitgliedern schnell und leicht verstanden werden. Sie sollte einerseits so knapp wie möglich gefasst, andererseits aber auch allen Situationen gewachsen sein. So ist bei "Ziele und Zwecke" des Vereins darauf zu achten, dass diese nicht zu eng gefasst sind und damit neue Betätigungsfelder des Vereins in Zukunft ausschließen. Denn bei jedem neuen Vereinszweck muss die Satzung geändert, beim Vereinsregister des Amtsgerichts angemeldet und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt neu überprüft werden. Für den rechtsfähigen Verein schreibt das BGB einen Mindeststandard von Satzungsbedingungen vor; so:

Muss-Vorschriften nach § 57 BGB mit Bestimmungen über

  • den Namen des Vereins,
  • den Sitz des Vereins,
  • die Eintragung in das Vereinsregister,
  • den Zweck des Vereins.

Soll-Vorschriften nach § 58 BGB mit Bestimmungen über

  • die Form des Ein- und Austritts von Mitgliedern,
  • die Beitragspflicht der Mitglieder,
  • die Bildung und Zusammensetzung des Vorstands,
  • die Einberufung der Mitgliederversammlung,
  • die Form der Berufung der Mitgliederversammlung,
  • die Beurkundung von gefassten Vereinsbeschlüssen.

Zweckmäßige Satzungsinhalte (so viel wie nötig, so wenig wie möglich) sind auch:

  • weitere Organe (z.B. Beirat),
  • Unvereinbarkeit von Ämtern,
  • Wählbarkeit und Amtsdauer von Organen,
  • Formalien für die Einberufung und Leitung von Vereinsgremien,
  • Formalien der Beschlussfassung,
  • Sonderrechte,
  • Vereinsstrafen, Ausschluss,
  • Vereinsordnungen,
  • formelle Gemeinnützigkeit zur Erreichung von Steuerbefreiung.

Mustersatzung im pdf-Format

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