Verpflegungsmehraufwand
Für Reisen, die ein Ehrenamtlicher im Auftrag seiner Organisation oder Einrichtung unternimmt, kann er – neben →Reise- und Unterbringungskosten – auch einen Verpflegungsmehraufwand berechnen, statt Quittungen von Restaurants vorzulegen. Er richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit von seinem zu Hause:
- bei eintägigen Dienstreisen: 12 € bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden
- bei mehrtägigen Dienstreisen: 12 € pauschal für An- und Abreisetag (unabhängig von der Abwesenheitsdauer) und 24 € für jeden vollen Tag der Abwesenheit
Wird Verpflegung, zum Beispiel im Rahmen einer Veranstaltung gestellt, so verringert sich der Verpflegungsmehraufwand, der geltend gemacht werden kann, um die folgenden Pauschalbeträge:
- Frühstück: 4,80 €
- Mittagessen: 9,60 €
- Abendessen: 9,60 €
Der Verpflegungsmehraufwand fällt im Ehrenamt unter die →Aufwandsentschädigung.