Verpflegungsmehraufwand

Für Reisen, die ein Ehrenamtlicher im Auftrag seiner Organisation oder Einrichtung unternimmt, kann er – neben →Reise- und Unterbringungskosten – auch einen Verpflegungsmehraufwand berechnen, statt Quittungen von Restaurants vorzulegen. Er richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit von seinem zu Hause:

  • bei eintägigen Dienstreisen: 12 € bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden
  • bei mehrtägigen Dienstreisen: 12 € pauschal für An- und Abreisetag (unabhängig von der Abwesenheitsdauer) und 24 € für jeden vollen Tag der Abwesenheit

Wird Verpflegung, zum Beispiel im Rahmen einer Veranstaltung gestellt, so verringert sich der Verpflegungsmehraufwand, der geltend gemacht werden kann, um die folgenden Pauschalbeträge:

  • Frühstück: 4,80 €
  • Mittagessen: 9,60 €
  • Abendessen: 9,60 €

Der Verpflegungsmehraufwand fällt im Ehrenamt unter die →Aufwandsentschädigung.

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