Versammlungsstättenverordnung

Veranstaltungen und Einrichtungen, zumal mit vielen Besuchern, stellen stets eine große Herausforderung an die entsprechenden Sicherheitsvorschriften dar: Menschen sind in ihnen unbekannten Umgebungen und Gebäuden und ortsunkundig; vorgegebene Rettungswege werden zunächst kaum beachtet; auf Bühnen und Szeneflächen befinden sich im allgemeinen hohe Brandlasten (Kostüme, Dekorationen, Requisiten usw.) und bilden damit ein großes Gefährdungspotenzial. Auch wegen der Platzverhältnisse kann es zu Platzangst und panischen Reaktionen kommen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund zahlloser negativer Erfahrungen verfasste man Rechtsnormen, die in die heute gültigen Versammlungsstättenverordnungen der einzelnen Bundesländer mündeten. Die Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO, wird unterteilt in Bau- und Betriebsvorschriften. In den (1) Bauvorschriften werden alle bautechnischen Kriterien beschrieben, die vor allem der Neu- und Umbauplanung dienen. In den (2) Bestimmungen für den Betrieb von Versammlungsstätten (Betriebsvorschriften) kommt dagegen eher der organisatorisch bestimmten Sicherheit besondere Bedeutung zu (z.B. Freihalten von Fluchtwegen, Anwesenheit bestimmter Kräfte wie Feuersicherheitswache).

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