Verwendungsnachweis

Der Empfänger von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln, von Stiftungen oder Fonds, hat nach Abschluss eines geförderten Projektes oder nach Abschluss seines Jahreshaushalts einen Verwendungsnachweis mit inhaltlichem und rechnerischem Bericht abzuliefern; entweder auf Formblättern oder formlos und gegliedert entsprechend den Kostenarten im Antrag. Er dokumentiert damit die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder. Der Nachweis der Ausgaben erfolgt durch Belege ("Keine Buchung ohne Beleg!") oder über eine von einem Wirtschaftsprüfer beglaubigte Buchführung. Ergänzt wird der zahlenmäßige Nachweis durch einen Sachbericht mit Beschreibung aller Aktivitäten und der Auswertung des Projektes.

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