Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Der "steuerschädliche" wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist aus steuerlicher Sicht eines von vier Betätigungsfeldern einer gemeinnützigen Einrichtung, neben dem →Ideellen Betrieb, der Vermögensverwaltung und dem →Zweckbetrieb oder auch "steuerbegünstigten" wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Er unterscheidet sich dadurch vom →Zweckbetrieb, dass sein Gegenstand nicht unmittelbar den gemeinnützigen Zwecken dient. In der Regel sind es Tätigkeiten, mit denen die Einrichtung in Konkurrenz zu anderen, nicht steuerbegünstigten Unternehmen tritt; z.B. der Verkauf von Speisen und Getränken oder die Führung einer Vereinsgaststätte, Einnahmen aus kurzfristigen Vermietungen der Vereinsräumlichkeiten oder bezahlte Werbung, z.B. Anzeigen im Programmheft, aber auch Sponsoringeinnahmen in den meisten Fällen (→Vereinsbesteuerung). Wird diese wirtschaftliche Betätigung zum Hauptzweck des Vereins, verliert er seine Gemeinnützigkeit. Andererseits dürfen Einnahmen aus dem ideellen Bereich oder der Vermögensverwaltung nicht in den steuerschädlichen, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fließen. Allerdings werden alle wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe – der Zweckbetrieb wie der steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetrieb – zusammengefasst; zwischen diesen dürfen Verluste ausgeglichen werden. Machen die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe insgesamt Verluste, ist die Gemeinnützigkeit gefährdet.