Zweckbetrieb
Der Zweckbetrieb ist aus steuerlicher Sicht eines von vier Betätigungsfeldern einer gemeinnützigen Einrichtung, neben dem →ideellen Betrieb, der Vermögensverwaltung und dem →wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Zweckbetriebe sind steuerbegünstigte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck dienen; d.h. der Gegenstand des Zweckbetriebs muss in der Satzung unter "Vereins- oder Stiftungszwecke” aufgelistet sein; z.B. Organisation und Durchführung von Theateraufführungen oder Bildungsveranstaltungen, die Veröffentlichung von Publikationen etc. Einnahmen aus dem Zweckbetrieb sind in gemeinnützigen Einrichtungen von der →Körperschaftssteuer befreit und unterliegen der ermäßigten →Umsatzsteuer von 7 %.