Eine Person mit Sicherheitsgurt und Sicherheitsleinen.

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung: Ihr kostenloser Versicherungsschutz

Ehrenamtliches Engagement gehört für Sie ganz klar zum Leben dazu? Genauso selbstverständlich sollte es sein, dass Sie bei Ihrer Tätigkeit gut abgesichert sind. 

Die Bayerische Staatsregierung hat dieses Thema im Blick: Die 2007 eingeführte Bayerische Ehrenamtsversicherung sichert Sie bei Ihrem Engagement ab, wenn Sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben.

Zwei Personen balancieren auf einem Baumstamm

Die wichtigsten Fakten zur Ehrenamtsversicherung 

Für einen ersten Überblick finden Sie hier einige grundsätzliche Informationen zur Bayerischen Ehrenamtsversicherung.

  • Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung.
  • Versichert sind ehrenamtlich Engagierte, die in Bayern aktiv sind oder deren Engagement von Bayern ausgeht.
  • Nicht versichert sind dagegen zum Beispiel Betreute oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich engagiert sind.
  • Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist eine Auffangversicherung. Das heißt: Sie ist nachrangig. Besteht also bereits eine anderweitige Haftpflicht- oder Unfallversicherung (ob gesetzlich oder privat), greift diese im Schadensfall.
  • Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.

Haftpflichtversicherung

Kleine und große Missgeschicke können schnell passieren – auch im Ehrenamt. Eine Haftpflichtversicherung ist wichtig, damit Sie als Verursacherin oder Verursacher eines Schadens an Gegenständen oder Personen nicht mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Die Bayerische Ehrenamtsversicherung spannt ein Auffangnetz für Engagierte im Ehrenamt ohne anderweitigen Versicherungsschutz.

  • Der Versicherungsschutz richtet sich vor allem an ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbstständigen Organisationen wie Helferkreisen, Selbsthilfegruppen etc. engagieren.
  • Verursachen Sie als ehrenamtlich engagierte Person einen Schaden und werden Sie dafür persönlich haftbar gemacht, übernimmt die Bayerische Ehrenamtsversicherung als nachrangige Auffangversicherung den Versicherungsschutz, wenn Sie über keine eigene private Haftpflichtversicherung verfügen. 
  • Rechtlich selbstständige Vereinigungen wie Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen etc. sind hingegen in der Pflicht, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.
  • Nicht versichert sind die Organisation, für die die Tätigkeit erbracht wird, sowie zum Beispiel Betreute oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich tätig sind.

  • Eine privat organisierte Selbsthilfegruppe trifft sich zum Austausch bei einem Mitglied zu Hause. Der Gruppenleiter zerbricht versehentlich eine Vase, die Besitzerin verlangt Schadenersatz.
  • Die Seniorengruppe eines Altenheims veranstaltet einen Ausflug in die Berge. Auf der Tour verunglückt ein Teilnehmer. Er verklagt den ehrenamtlichen Organisator auf Schadenersatz.
  • Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben eine unselbstständige Nachbarschaftshilfe gegründet. Unterwegs zu einem Einsatz verursacht eines der Mitglieder mit dem Fahrrad einen Verkehrsunfall und schädigt einen anderen Verkehrsteilnehmer. Dieser fordert Ersatz des Sachschadens.
  • Die Leiterin einer Elterninitiative zur Hausaufgabenbetreuung ist nicht in Reichweite, als ein Kind einen Mitschüler verletzt. Sie wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen.

  • 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000 Euro für Vermögensschäden

Schäden, die einer oder einem Ehrenamtlichen selbst entstehen, sind über die Bayerische Ehrenamtsversicherung nicht abgedeckt. Auch Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs stehen, also etwa Schäden an einem Pkw oder auch Schäden durch Rabattverlust, sind über die Bayerische Ehrenamtsversicherung nicht versichert. 

Unfallversicherung

Wer bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit durch einen Unfall selbst zu Schaden kommt, steht dank der Bayerischen Ehrenamtsversicherung nicht ohne Versicherungsschutz da.

  • Wer sich ehrenamtlich engagiert und dabei einen Unfall erleidet, dem gewährt die Bayerische Ehrenamtsversicherung als nachrangige Auffangversicherung einen Unfallversicherungsschutz. Das Wegerisiko ist dabei mitversichert. 
  • Nachrangig bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht besteht, wenn es für die ehrenamtlich tätige Person bereits einen gesetzlichen oder privaten Versicherungsschutz gibt.
  • Der Versicherungsschutz besteht nicht nur bei einem Engagement für unselbstständige Organisationen wie etwa Helferkreise oder Selbsthilfegruppen. Auch ehrenamtlich Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen wie eingetragener Verein, GmbH oder Stiftung können davon gegebenenfalls profitieren. 
  • Nicht versichert sind beispielsweise Betreute oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich engagiert sind.

  • Eine Mitarbeiterin des Projekts „Altenpflege selbst organisiert“ stürzt auf dem direkten Nachhauseweg von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit: Sie bricht sich ein Bein. Der Unfall führt zu dauerhaften Folgeschäden für die Mitarbeiterin.
  • Ein Mitglied eines Jugendclubs organisiert eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes fällt er in einen Spalt und verletzt sich. Er wird per Hubschrauber abtransportiert und ist in der Folge noch eine längere Zeit auf Gehhilfen angewiesen.

  • 175.000 Euro maximal bei 100 Prozent Invalidität
  • 10.000 Euro im Todesfall
  • 2.000 Euro für Zusatz-Heilkosten
  • 1.000 Euro für Bergungskosten

Kontakt und Vorgehen im Schadensfall

Ihre Ansprechpartnerin ist die Versicherungskammer Bayern.
Die Versicherungskammer Bayern ist Partnerin der Staatsregierung für die Bayerische Ehrenamtsversicherung. Dort erhalten Sie Auskünfte zum Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte unter der
Telefonnummer 089 21 603 777.

Was ist im Schadensfall zu tun?
Sie müssen den Schadensfall der Versicherungskammer Bayern unverzüglich innerhalb eines Monats per E-Mail oder auf dem Postweg melden. 

Schadensmeldung per E-Mail

Senden Sie Ihre Schadensmeldung – mit Angabe der jeweiligen Vertragsnummer in der Betreffzeile – an:

  • schaden@vkb.de mit dem Betreff: „HV 79999/0100“ (für Fälle der Haftpflichtversicherung) 
  • unfall-schaden@vkb.de mit dem Betreff: „HV 79999/5100“ (für Fälle der Unfallversicherung)

Nennen Sie in Ihrer Schadensmeldung bitte auch das Stichwort „Ehrenamtsversicherung Bayern“.

Schadensmeldungen per Post

Schadensmeldungen per Post gehen an:
Versicherungskammer Bayern, 80530 München

Geben Sie dabei neben dem Stichwort „Ehrenamtsversicherung Bayern“ auch die entsprechende Vertragsnummer an:

  • HV 79999/0100 (für Fälle der Haftpflichtversicherung)
  • HV 79999/5100 (für Fälle der Unfallversicherung)